Vielleicht gibt es Gründe, Ihr Vermögen nicht ausschließlich der gesetzlichen Erbfolge zu überlassen, sondern damit auch gemeinnützige Organisationen, deren Arbeit für Sie in der Vergangenheit von Bedeutung war, zu berücksichtigen. Setzen Sie Ihr Vermögen gezielt und sinnvoll ein.
Die letztwillige Übertragung eines Nachlasses oder eines Teiles des Nachlasses ist erbschaftssteuerfrei möglich, wenn der Begünstigte eine gemeinnützige Körperschaft ist.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!
Ansprechpartner:
Jost-W. Spahrbier / Heiko Wegner / Matthias Geilert
info@unterstuetzungswerk-jl.de
Alle Spenden können steuerlich abgesetzt werden, denn unsere Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Wir stellen Ihnen auf Wunsch selbstverständlich eine Spendenquittung aus. Bei uns zugedachten Spenden bis zu einem Höchstbetrag von EUR 300,00 reicht eine Beifügung der Überweisungsquittung zur Steuer-Erklärung
Sicheres Spenden: Wir nehmen den Schutz und die Achtung Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und möchten, dass Sie sich beim Besuch unserer Internetseiten sicher fühlen.